Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einkaufsbedingungen der Firma Computerhilfe0711

1. Geltungsbereich

Wir kaufen und beziehen unsere Waren und Leistungen nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Die Verkaufsbedingungen unserer Lieferanten werden von uns nicht anerkannt. Diesen wird hiermit in aller Form widersprochen.

2. Gewährleistung

Der Lieferant verpflichtet sich, uns von sämtlichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen unserer Vertragspartner, deren Kunden oder Dritter frei zustellen und diese zu übernehmen, soweit sie begründet sind und aus Lieferungen von Waren oder Leistungen unserer Lieferanten herrühren.

Der Auftragnehmer steht für die Beschaffenheit der für die Lieferung bzw. Leistungen erforderlichen Zulieferungen und Leistungen auch ohne Verschulden uneingeschränkt ein. (Volle Übernahme des Beschaffenheitsrisikos).

Dem Auftraggeber stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu.

Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung bzw. Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftraggeber zu. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.

3. Zahlungen

Die Vergütung des Auftragnehmers wird einen Monat (max. 30 Tage) nach Abnahme der Gesamtleistung fällig.

4. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Lieferungen bzw. Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt 3 Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn der Fristen.

5. Schlussbestimmungen

Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerten und zu speichern.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unsers Unternehmen. Erfüllungsort für Lieferungen und alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Parteien ist der Sitz unsers Unternehmens.

Liefer- und Leistungsbedingungen der Firma Computerhilfe0711

1. Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingung abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Bauleistung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Vertragsschluss-Angebotsunterlagen

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren, sofern der Mengenansatz um mehr als 10 v.H. von dem im Vertrag vereinbarten Umfang abweicht.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall widerrechtlichen Verwendung berechnen wir für die Erstellung der in Satz 1 genannten Unterlagen eine Vergütung von € 75,00 je angefangene Arbeitsstunde.

3. Preise

Es gelten die im Vertrag ausgewiesenen Nettopreise zzgl. Fracht- und Verpackungskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind oder objektiv augenscheinlich nicht erkennbar waren. Solche Erschwernisse können unter anderem sein, mangelnde Baufreiheit durch andere Gewerke, fehlende Zugänglichkeit an Befestigungspunkten oder Arbeitsräume.

Erfolgt die Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist eine angemessene Preiserhöhung durch uns zulässig, wenn sie auf Umstände beruht, die erst nach Vertragsablauf eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren.

Die Preise für Kupfer, Legierungen und sonstige Edelmetalle bleiben aufgrund der Preisschwankungen bis zur Anlieferung frei bleibend.

4. Hersteller bedingte Produktabweichungen

Hersteller bedingte Produktfort- oder Weiterentwicklung oder Abänderungen gelten als genehmigt, soweit dadurch der Gebrauchszweck der bestellten Ware nicht verschlechtert wird. Es wird dann jeweils die Ware geliefert, welche der Bestellten am nächsten entspricht.

5. Lieferzeit/Leistungszeit

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen nach Vereinbarung. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Besteller nach Ablauf von 2 Monaten eine Nachfrist von einem Monat mit der Erklärung setzen, dass der nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt, sofern wir die Lieferverzögerung zu vertreten haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sind von uns angegebene Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Kosten die auf eine Verzögerung seitens des Auftraggebers beruhen als auch für fehlende Baufreiheit, werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die im Einzelnen vereinbarten Zahlungsziele werden berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Auftraggeber die Geldschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wechsel und Schecks sind nur Leistungen erfüllungshalber. Finanzierungs- und Leasingrisiken gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Das Nichtzustandekommen der Finanzierung oder des Leasingvertrages berührt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht.

Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen dann aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

7. Gewährleistung

Sind Waren oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so leisten wir bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Mehrfache Nachbesserungen, jedoch mindestens zwei Versuche, sind zulässig. Sofern wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung, Rücktritt und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen verlangen. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Nr. 9

Für Gebrauchtwaren werden die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich vereinbart. Der Auftraggeber hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware bei Übergabe bzw. Abnahme zu prüfen und auf etwaige Mängel zu untersuchen.

Ist eine Lieferung teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder liegt eine teilweise von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung vor, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse.

Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Waren bzw. der Lieferungen und Leistungen stellen ohne ausdrückliche und schriftliche Erklärung unsererseits keine Zusicherung oder Garantie dar.

Der Auftraggeber ist für die Auswahl der Leistungen oder Waren, für deren Eignung und Verwendbarkeit zu seinen Zwecken oder von Dritten sowie für die bei der Benutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich.

Die durch den Betrieb der Waren und Leistungen erforderlichen Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Justierarbeiten oder Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer, unterliegen nicht der Gewährleistung. Für solche Wartungsarbeiten oder Reparaturen berechnen wir unsere üblichen Wartungssätze.

Die Gewährleistung erlischt, wenn Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt werden, ohne unsere Einwilligung durch den Kunden oder Dritte Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen an den Geräten ausgeführt wurden, keine Originalteile verwendet wurden, von uns nicht empfohlene Zusatzgeräte oder Betriebsmittel verwendet wurden und der Besteller nicht den Nachweis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht, die Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung entstanden sind, Schäden durch höhere Gewalt, Wasserschäden, Feuerschäden oder Anschluss des Gerätes an falsche Netzspannungen oder Leitungen oder Befüllung mit nicht zugelassenen oder nicht vereinbarten Stoffen entstanden sind oder die notwendigen Wartungs- oder Servicearbeiten nicht turnusgemäß ausgeführt wurden.

Wir sind berechtigt die für die Mangelbeseitigung entstehenden Kosten zu berechnen.

8. Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferungen oder Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr.

Abweichend von a. beträgt die Verjährungsfrist für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feueranlagen 1 Jahr. Sämtliche Verschleißteile (Leuchtmittel, Düsen, Keilriemen etc.) unterliegen ab Inbetriebnahme einer halbjährigen Verjährungsfrist.

Die zuvor genannten Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres.

Die Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns bzw. des Kaufpreises verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

Für den Verjährungsbeginn unserer Ansprüche auf Zahlung des Werklohns bzw. Kaufpreises gilt § 199 BGB. Bei allen anderen Ansprüchen beginnt die Verjährungsfrist mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werkes.

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber auf eine bestimmte Forderung geleistet hat. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Auftragsgeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer einschließlich aller Nebenrechte sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung ist der Höhe nach auf den Lieferwert der laut unserer Rechnung gelieferten Waren beschränkt. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Zahlungsverzug auf unsere Aufforderung die Abtretung offen zu legen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind auch berechtigt, unsererseits die Abtretung dem Schuldner des Auftraggebers gegenüber in diesem Fall offen zu legen und ihn zur Zahlung an uns aufzufordern.

Werden Eigentumsvorgehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück bzw. Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus ein etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten ab. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch für uns Verbindlichkeiten erwachsen.

Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch anderweitig sicherungsweise übereignet werden. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10%, werden wir auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

11. Schlussbestimmungen

Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerten und zu speichern.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unsers Unternehmens.

Erfüllungsort für Lieferungen und alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Parteien ist der Sitz unsers Unternehmens.

Verweise auf Datenschutzerklärung und Impressum

Computerhilfe0711 gehört zu

ProHaTek Tankstellen und Anlagentechnik